Erbschaft und Testament

Was bleibt, wenn ich gehe? Werde ich in Erinnerung bleiben? Welche Spuren hinterlasse ich?  Irgendwann befasst sich fast jeder Mensch mit solchen Fragen.

Ein Testament bietet die Möglichkeit den letzten Willen festzuhalten, das Erbe zu regeln und individuell Spuren zu hinterlassen. Der persönlichen Gestaltungsfreiheit sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt – legen Sie individuell Ihre Wünsche fest!

Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament neben ihren Liebsten auch gemeinnützige Vereine. So können Sie über ihr Leben hinaus ihre Werte und bereits gesetzte Spuren weitergeben. Nach dem Tod anderen Menschen Gutes tun – dieser Gedanke kann sehr tröstend wirken.

Das bewirken Sie durch Ihr Erbe an den Verein für Innere Mission in Bremen:

  • Gemeinsam ermöglichen wir hilfsbedürftigen Menschen eine Zukunft mit Perspektive und ein neues Leben! In den Einrichtungen des Vereins für Innere Mission soll Menschen jeden Alters und jeder Konfession individuell unterstützt werden.
  • Sie gestalten die Zukunft aktiv mit! Eine Erbschaftsspende bietet die Möglichkeit langfristig etwas Gutes zu bewirken. Sie unterstützen alle Einrichtungen des Vereins– für aktuelle und zukünftige Projekte!
  • Kein Steuerabzug! Der Verein für Innere Mission ist ein Verein alten Rechts und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Testamentsspende zugunsten des Vereins für Innere Mission kommt somit ohne Abzüge an. Ihre Erbschaft wird für die Arbeit genutzt und unterstützt Menschen in Not, auch in der Zukunft.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, den Verein für Innere Mission in Ihrem Testament zu berücksichtigen, sprechen oder schreiben Sie uns vertrauensvoll an. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten auf, für was Ihr Erbe verwendet werden kann. Gerne zeigen wir Ihnen auch ein entsprechende Einrichtung und nehmen Sie mit in die Arbeit.

Eins ist bereits jetzt ganz klar: Der Verein für Innere Mission ist für alle Formen der Unterstützung sehr dankbar.